Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Software-as-a-ServiceDienstleistungen durch Quintic Digital GmbH im Rahmen der Software-App „KIDLING“


§1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Verträge
zwischen uns, der Quintic Digital GmbH (Stargarder Str. 47, 10437 Berlin HRB 225207 B, Ust-ID
Nr. DE340104794), vertreten durch die Geschäftsführung, nachfolgend „Provider“ genannt und
dem Kunden gemäß §2 AGB , die für sämtliche Leistungen im Rahmen der Nutzung der
Software Kidling („Software“) geschlossen werden.

1.2 Provider und Kunde sind einzeln jeweils auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“ genannt.

1.3 Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Änderungen
dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail
mitgeteilt. Widerspricht der Kunde einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach
Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und
die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der
Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen. Abweichende Bedingungen des Kunden
sind in jedem Fall unwirksam.

§2 Der Kunde
2.1 Kunden im Sinne dieser AGB sind Eltern bzw. erziehungs- oder sorgeberechtigte Personen,
enge Bezugspersonen, Personen, die für das Kind ein Träger der elterlichen Verantwortung
oder mit dessen Zustimmung handeln, unabhängig davon, ob sie Verbraucher (§ 13 BGB) oder
Unternehmer (§ 14 BGB) sind und die Software verwenden. Sofern für den Verbraucher
abweichende Regelungen einschlägig sind, wird darauf hingewiesen.

2.2 Sollte der Kunde ein Verbraucher sein, bezieht sich der Begriff „Kunde“ in diesem Vertrag
auf weibliche, männliche und geschlechtlich diverse Kunden.

§3 Vertragsschluss
3.1 Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt durch das Herunterladen der auf den
Web-Seiten des Providers bzw. im App-Store angebotenen Software zustande.

3.2 Mit Abgabe einer Bestätigung vor dem Vorgang des Herunterladens (durch Ankreuzen eines
Häkchenfelds) erklärt sich der Kunde mit den AGBs einverstanden. Mit Beginn des
Herunterladens verzichtet der Kunde auf sein Widerrufsrecht gem. § 356 Abs. 5 BGB.

§ 4 Vertragsgegenstand
4.1. Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags
begrenzte Erbringung von Software-as-a-Service-Dienstleistungen, insbesondere durch
Gewährung der Nutzung der „Kidling“ Software durch den Kunden („SaaS-Dienstleistungen“)
sowie die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Providers.
4.2 Die Inanspruchnahme der Leistung kann über folgende Applikation Apps erfolgen:

Eltern App Android und Apple. Verfügbar im Apple Store und bei Google Play

Der Kunde legt ein Nutzerkonto bei der Software ein (nachfolgend: „Nutzerkonto“), in dem er
u.a. die folgenden Daten einpflegt: Name, E-Mail-Adresse, Beziehung zu dem Kind,
Rechnungsanschrift, Kontodaten für das SEPA-Mandat.

4.3 Dem Provider ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz und bei der
Entwicklung der Software um weitere Funktionen Nachunternehmer einzubeziehen. Der
Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Provider nicht von seiner alleinigen
Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.

4.4 Die vollständige Inanspruchnahme der Leistungen aus § 4.1 kann der Provider nur dann
gewährleisten, wenn eine Kitaeinrichtung, mit der der Kunde einen gesonderten Vertrag (z.B.
einen Betreuungsvertrag) abgeschlossen hat und diese Kitaeinrichtung einen Vertrag mit dem
Provider über die Erbringung von Software-as-a-Service-Dienstleistungen durch Quintic Digital
GmbH im Rahmen der Software-App „KIDLING“ (nachfolgend: „Trägervertrag“) wirksam
abgeschlossen hat. Für das Bestehen des Trägervertrages und dessen Umfang haftet der
Provider weder gegenüber den Kunden noch gegenüber den Dritten.

§ 5 Softwareüberlassung
5.1 Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software in der jeweils
aktuellen Version über das Internet, Google Play und im App Store zur Verfügung. Zu diesem
Zweck stellt der Provider die Software auf einem Server dem Kunden zum Abruf zur Verfügung.

5.2 Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen
Leistungsbeschreibung auf der Web-Site des Providers unter www.kidling.de

5.3 Der Provider ist zur Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der
Software während der Vertragslaufzeit („Instandhaltung“) verpflichtet. Zur Erfüllung der ihm
obliegenden Pflicht zur Instandhaltung wird der Provider die nach dem Stand der Technik
erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen.

5.4 Der Provider beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich
sämtliche Softwarefehler
. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der
Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert
oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software
unmöglich oder eingeschränkt ist.

5.5 Der Provider entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates
und Upgrades verbessern.

§ 6 Nutzungsrechte an der Software
6.1 Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht
ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen
der SaaS-Dienstleistungen bestimmungsgemäß zu nutzen.

6.2 Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße
Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.

6.3 Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die vertragsgemäße
Nutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Als für die
vertragsgemäße Nutzung erforderliche Vervielfältigung ist insbesondere das Laden der
Software in den Arbeitsspeicher anzusehen. Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt, eine
Vervielfältigung zu Sicherungszwecken („Sicherungskopie“) vorzunehmen.

6.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur
Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden somit
ausdrücklich nicht gestattet.

6.5 Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Software
einzustellen
 und die Software sowie sämtliche Kopien der Software (einschließlich der
Sicherungskopie) zu löschen sowie alle physisch überlassenen Dokumentationen, Materialien
und sonstige Unterlagen an den Provider zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt auf eigene
Kosten der Kunde.

6.6 Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, sämtliche installierte Kopien der Software und
etwaige gespeicherte Dokumentationen vollständig und endgültig von all seinen Servern zu
löschen.

6.7. Jede Nutzung der Software nach Beendigung des Vertrages ist unzulässig.

§ 7 Einräumung von Speicherplatz
7.1 Der Provider überlässt dem Kunden ausreichenden Speicherplatz auf einem Server zur
Speicherung seiner Daten.

7.2 Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar
sind.

7.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder
vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

7.4 Der Provider ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur
Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem
Zweck wird der Provider tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren
überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.

7.5 Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit
die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.

7.6 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Provider dem Kunden unverzüglich
sämtliche Daten
, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben.

7.7 Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von
Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch
darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

7.8 Dem Provider stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht
noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.

§ 8 Support
8.1 Der Provider wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der Software und der weiteren
SaaS-Dienstleistungen innerhalb der auf der Web-Site www.kidling.de veröffentlichten
Geschäftszeiten, nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder in Textform beantworten
Die Kontaktdaten des Providers sind unter www.kidling.de/kontakt abrufbar.

8.2 Folgende Leistungen sind ausschließlich Bestandteil des Supports des Providers:
a. Untersuchung von Problemen mit der Software, ggf. durch Remote-Zugriff
(Troubleshooting),
b. Fehleranalyse und Untersuchung der zugrunde liegenden Ursachen für die gemeldeten
Mängeln (Root-Cause-Analysis).

8.3 Der Provider unternimmt die Behebung dokumentierter und reproduzierbarer Fehler der
Software (Supportleistungen) durch kompetentes Personal und gemäß dem aktuellen Stand
der Technik. Der Provider steht für den Erfolg bei der Beseitigung von Fehlern nicht ein und
übernimmt insoweit auch keine Garantie. Ein “Fehler” im Sinne dieses Vertrages ist jede vom
Kunden gemeldete Störung, die zur Folge hat, dass die Beschaffenheit und/oder
Funktionsfähigkeit der Software von der Anwenderdokumentation abweicht und
a. sich dies auf deren Gebrauchstauglichkeit mehr als unwesentlich auswirkt oder
b. Korruption von Daten oder Verlust von Daten eintritt, die mit der Software bearbeitet
oder von ihr erzeugt werden.

8.4 Der Provider ist, ohne dass dies einen Einfluss auf die Zahlung der Vergütung hat, nicht zur
Supportleistung verpflichtet, wenn insbesondere folgende Bedingungen vorliegen:
a. bei Fehlern, die auf unzulässigen Änderungen oder Anpassungen der Software beruhen;
b. bei Fehlern, die auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung der Software oder
auf Bedienungsfehlern beruhen;
c. für Software, die von dem Provider:
i. nicht mehr produziert oder unterstützt wird (End-of-Life Status);
ii. zu Testzwecken erstellt wurde und daher eine unfertige Version der
Software darstellt (Beta-Version);
iii. als abschließende Testversion oder als Entwicklungsversion erstellt
wurde,
iv. bei jeglichen Hardwaredefekten beim Kunden;
v. bei Nutzung der Software auf anderen als den in der
Anwenderdokumentation angegebenen zulässigen Hardware- und
Betriebssystemumgebungen;
vi. bei Fehlern, die durch höhere Gewalt oder ähnliche Umstände
entstanden sind;
vii. bei Arbeiten, an der Software, die der Kunde vertragswidrig geändert hat
oder
viii. bei Arbeiten an der Software, die durch andere als der Provider oder
durch nicht durch ihn autorisierte Nachunternehmer technisch gepflegt
wurde, ohne dass jeweils vorher eine schriftliche Zustimmung vom
Provider vorlag.
Falls der Provider solche Leistungen anbietet, sind sie gesondert schriftlich zu vereinbaren und
zu vergüten.

8.5 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen zur Datensicherung, damit die Daten aus den
Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem
Aufwand reproduziert werden können.

§ 9 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
9.1 Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienstleistungen sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von
Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder
Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend
notwendig ist.

9.2 Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS- Dienstleistungen erfolgt täglich. Der
Support der SaaS- Dienstleistungen ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr
gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der SaaS- Dienstleistungen ist nicht mehr
möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 48 Stunden ab Kenntnis
oder Information durch den Kunden. Der Provider wird den Kunden von den Wartungsarbeiten
umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst
kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 48 Stunden
möglich sein sollte, wird der Provider den Kunden davon binnen 72 Stunden unter Angabe von
Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen
ist, per E-Mail verständigen.

9.3 Die Verfügbarkeit der in Ziff. 9.1 und 9.2 vereinbarten Leistungen beträgt 98  % im
Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger
als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.

§ 10 Pflichten des Kunden
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren
Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit
Dritten verstößt.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der
Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zweck wird der Kunde,
soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.

10.3 Unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung ist der Kunde selbst für
die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS- Dienstleistungen erforderlichen Daten und
Informationen verantwortlich.

10.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder
sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende
Virenschutzprogramme einzusetzen.

10.5 Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung der SaaS-Dienstleistungen selbst eine „User
ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienstleistungen
erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und
Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

10.6 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können
urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein.
 Der Kunde räumt dem Provider hiermit das
Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das
Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu
übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

§ 11 Vergütung
11.1 Im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Provider fallen für die Überlassung der
Software, Einräumung vom Speicherplatz und die SaaS-Dienstleistungen keine Gebühren an
(nachfolgend: „gebührenfreie Nutzung der Software“) Etwaige Gebührentragung und /oder
Kostenverteilung für die Überlassung der Software, Einräumung von Speicherplatz und die
SaaS-Dienstleistungen durch den Kunden wird der Kunde direkt mit der Kitaeinrichtung regeln.

11.2 Für zusätzliche Funktionen im Rahmen der Entwicklung, Hochstufung, Erweiterung der
Software, der SaaS-Dienstleistungen und der Erweiterung von dem Speicherplatz (nachfolgend:
„Upgrades“) können Gebühren anfallen, mit denen der Kunde direkt belastet wird. Der Kunde
wird vor dem Herunterladen eines Upgrades auf die zusätzlichen Gebühren gesondert
hingewiesen.

11.3 Die Gebühren für Upgrades sind, sofern sie anfallen, durch den Kunden im Voraus zu
entrichten und sofort fällig.

11.4 Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Provider erbrachten Leistungen hat der
Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zahlung schriftlich bei dem Provider
anzuzeigen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden
genehmigt.

§ 12 Mängelhaftung/Haftung
12.1 Der Provider garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaSDienstleistungen nach den Bestimmungen dieses Vertrages.

12.2 Für den Fall, dass Leistungen des Providers von unberechtigten Dritten unter Verwendung
der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch
anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des
Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder
Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

12.3 Sollte der Kunde Mängel an der Software oder an dem Speicherplatz feststellen, so hat
der Kunde diese dem Provider unverzüglich schriftlich (Textform ausreichend) anzuzeigen.

12.4 Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der
begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte
Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine
Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige
Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Sperre und
dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der
Verdacht entkräftet ist.

12.5 Schadensersatzansprüche gegen den Provider sind unabhängig vom Rechtsgrund
ausgeschlossen, es sei denn, der Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Provider
nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Provider, seine gesetzlichen
Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Provider haftet
dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden
muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags
bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der
Kunde vertrauen darf.

12.6 Für den Verlust von Daten haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf
beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch
sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt
werden können.

12.7 Für sämtliche durch den Kunden mithilfe der Software übertragenen Inhalte, insbesondere
eingegebene Daten, übernimmt der Provider keine Haftung, weder gegenüber dem Kunden,
noch gegenüber Dritten.

12.8 Der Provider haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Provider, seine
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

12.9 Wenn der Provider dem Kunden Endgeräte zur Verfügung stellt, gilt Folgendes: Im Falle
eines Defekts oder wesentlichen Mangels stellt der Provider innerhalb von 48 Stunden ab
Fehleranzeige in Textform einen kostenlosen Ersatz zur Verfügung. Im Gegenzug ist der Kunde
verpflichtet, die Geräte pfleglich zu behandeln. Eventuell anfallende Reparaturkosten, die auf
Vorsatz beruhen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Endgeräte dürfen nur für den
Zugriff auf Kidling und nur für die Testphase genutzt werden. Nach Beendigung der Testphase
ist der Kunde verpflichtet, die Endgeräte in einwandfreiem Zustand an den Anbieter
zurückzugeben.

§ 13 Laufzeit und Kündigung
13.1 Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit dem Herunterladen der Software auf das
Endgerät des Kunden.

13.2 Die Laufzeit des Vertrages beträgt drei (3) Jahre (“Vertragslaufzeit“) und kann mit einer
Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Ohne
Kündigung verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere sechs (6) Monate. Der
Vertrag kann hinsichtlich des jeweiligen Verlängerungszeitraums mit einer Kündigungsfrist von
3 Monaten zum Ende des Verlängerungszeitraums gekündigt werden. Eine mehrfache
Verlängerung ist zulässig.

13.3 Der Vertrag endet automatisch in folgenden Fällen

Beendigung des Trägervertrages, gleich aus welchem Grund, mit Wirkung zum
Zeitpunkt der Beendigung des Trägervertrages, und

Deinstallation und Deaktivierung des Nutzerkontos durch den Kunden.

13.4. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde
fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Provider insbesondere berechtigt, wenn
der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht leistet
oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienstleistungen, die
Überlassung der Software und über die Einräumung von Speicherplatz verletzt. Eine fristlose
Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt (Textform
ausreichend) und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in
angemessener Zeit zu beseitigen.

13.5. Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ 14 Datenschutz / Geheimhaltung
14.1 Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung
und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere
Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden strengstes Stillschweigen zu bewahren und
diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen
unbefugten Dritten, dh auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Providers als
auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen
Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Providers erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird
sich der Provider vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

14.2 Der Provider verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der
Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und
Nachunternehmern eine mit vorstehender Ziff. 14.1 inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

14.3 Sämtliche von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift,
Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung,
Kreditkartennummer) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen der EU-DSGVO
verwerten.

§15 Angebote Dritter
15.1 Die Software kann Hinweise und individuelle Kaufempfehlungen für Produkte Dritter enthalten. Soweit der Provider eine Kaufempfehlung für ein Produkt Dritter gibt, geschieht dies mit der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden.

15.2 Der Provider ist für den Inhalt von Dritten, insbesondere von in der Software integrierten Hinweise Dritter nicht verantwortlich. Der Provider fungiert in keiner Weise als Makler für das Zustandekommen von Verträgen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und Dritten, insbesondere ist der Provider weder Erfüllungsgehilfe noch Bote Dritter in diesem Sinne.

15.3 Der Provider bietet für die in der Software angezeigten Produkte weder Gewährleistung, noch haftet er für Schäden, die durch Dritte oder Produkte Dritter nach dieser Ziffer entstanden sind

§16 Haftungsausschluss
Für sämtliche durch den Kunden mithilfe der Software übertragenen Inhalte, insbesondere
eingegebene Daten, übernimmt der Provider keine Haftung, weder gegenüber dem Kunden,
noch gegenüber Dritten.

§ 17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
17.1 Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
Anwendung.

17.2 Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin

§ 18 Sonstiges
18.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze
dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich
vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.

18.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine
wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am
nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.

18.3 Anlagen, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.

Stand: 29.04.2022