Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kita-Einrichtungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Software-as-a-ServiceDienstleistungen durch Quintic Digital GmbH im Rahmen der Software-App „KIDLING“



§1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Verträge

zwischen uns, der Quintic Digital GmbH (Stargarder Str. 47, 10437 Berlin) HRB 225207 B, UstID Nr. DE340104794), vertreten durch die Geschäftsführung, nachfolgend „Provider“ genannt,

und dem Kunden gemäß § 2 AGB , die für sämtliche Leistungen im Rahmen der Nutzung der

Software Kidling („Software“) geschlossen werden.

1.2 Provider und Kunde sind einzeln jeweils auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“ genannt.

1.3 Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Änderungen

dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail

mitgeteilt. Widerspricht der Kunde einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach

Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und

die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der

Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen. Abweichende Bedingungen des Kunden

sind in jedem Fall unwirksam.



§2 Der Kunde

Kunden im Sinne dieser AGB sind Betreuungs- Bildungs-, Tageseinrichtungen und Tagesstätten

in öffentlicher (kommunaler) und freier (privater) Trägerschaft, einschließlich Elterninitiativen

für Kinder, insbesondere auch gemeinnützige, kirchliche und kirchennahe Kitaeinrichtungen,

unabhängig davon, ob sie Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sind und die

Software verwenden (nachfolgend: „Kitaeinrichtung“). Sofern für Verbraucher abweichende

Regelungen einschlägig sind, wird darauf hingewiesen.



§ 3 Vertragsgegenstand

3.1. Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags

begrenzte Erbringung von Software-as-a-Service-Dienstleistungen, insbesondere durch

Gewährung der Nutzung der „Kidling“ Software durch den Kunden („SaaS-Dienstleistungen“)

sowie die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Providers.

3.2 Dem Provider ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz Nachunternehmer

einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Provider nicht von seiner

alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.



§4 Vertragsschluss

4.1 Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt durch die schriftliche Annahmeerklärung

des Angebots des Providers durch den Kunden über zustande (Textform ausreichend, E-Mail

genügt) und wird dem Kunden mit einer gesonderten E-Mail (Angebotsbestätigung) an die von

dem Kunden mitgeteilte E-Mailadresse übersandt. Durch Annahme des Angebots bestätigt der

Kunde die Einbeziehung des Angebots als Bestandteil dieses Vertrages.

2

4.2 Die Parteien sind gesetzlich verpflichtet, gemäß Art. 28 DS-GVO und § 62 BDSG eine

gesonderte Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung (nachfolgend „AV-Vertrag“) zu

schließen. Der AV-Vertrag wird vor der Annahme des Angebots mit dem Kunden abgestimmt.

4.3 Mit Annahmeerklärung des Angebots erklärt sich der Kunde mit den AGBs und mit dem

Auftragsverarbeitungsvertrag einverstanden.

4.4 Die AGBs und der AV-Vertrag wird dem Kunden nach dem Vertragsschluss per E-Mail

zugeschickt. Die AGBs sind auf der Webseite https://kidling.de/agb-kita-trager/ abrufbar.



§ 5 Softwareüberlassung

5.1 Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software in der jeweils

aktuellen Version entweder über das Portal des Providers, über Google Play, oder über App

Store entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck stellt der Provider die Software auf einem

Server dem Kunden zum Abruf zur Verfügung.

5.2 Der Provider ist zur Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der

Software während der Vertragslaufzeit („Instandhaltung“) verpflichtet. Zur Erfüllung der ihm

obliegenden Pflicht zur Instandhaltung wird der Provider die nach dem Stand der Technik

erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen.

5.3 Der Provider entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates

und Upgrades verbessern.



§ 6 Nutzungsrechte an der Software

6.1 Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht

ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen

der SaaS-Dienstleistungen bestimmungsgemäß zu nutzen.

6.2 Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße

Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.

6.3 Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die vertragsgemäße

Nutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Als für die

vertragsgemäße Nutzung erforderliche Vervielfältigung ist insbesondere das Laden der

Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Providers anzusehen, nicht jedoch die auch

nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa

Festplatten oÄ) der vom Kunden eingesetzten Hardware.

6.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur

Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden somit

ausdrücklich nicht gestattet.

6.5 Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Software

einzustellen und die Software sowie sämtliche Kopien der Software (einschließlich der

Sicherungskopie) zu löschen sowie alle physisch überlassenen Dokumentationen, Materialien

und sonstige Unterlagen an den Provider zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt auf eigene

Kosten der Kunde.

6.6 Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, sämtliche installierte Kopien der Software und

etwaige gespeicherte Dokumentationen vollständig und endgültig von all seinen Servern zu

löschen.

6.7. Jede Nutzung der Software nach Beendigung des Vertrages ist unzulässig.



§ 7 Einräumung von Speicherplatz

7.1 Der Provider überlässt dem Kunden ausreichenden Speicherplatz auf einem Server zur

Speicherung seiner Daten.

7.2 Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar

sind.

7.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder

vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

7.4 Der Provider ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Verlust von Daten und zur

Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem

Zweck wird der Provider tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren

überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren. Diese Verpflichtung des

Providers umfasst nicht die Daten des Kunden in Form von Bildern, Videos und Audiodateien.

7.5 Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit

die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.

7.6 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Provider dem Kunden unverzüglich

sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben.

7.7 Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von

Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch

darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

7.8 Dem Provider stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht

noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.



§ 8 Support

8.1 Der Provider wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der Software und der weiteren

SaaS-Dienstleistungen innerhalb der auf der Web-Site www.kidling.de veröffentlichten

Geschäftszeiten, nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder in Textform beantworten.

Die Kontaktdaten des Providers sind unter www.kidling.de/kontakt abrufbar.

8.2 Folgende Leistungen sind ausschließlich Bestandteil des Supports des Providers:

a. Untersuchung von Problemen mit der Software, ggf. durch Remote-Zugriff

(Troubleshooting),

b. Fehleranalyse und Untersuchung der zugrunde liegenden Ursachen für die gemeldeten

Mängeln (Root-Cause-Analysis).

8.3 Der Provider unternimmt die Behebung dokumentierter und reproduzierbarer Fehler der

Software (Supportleistungen) durch kompetentes Personal und gemäß dem aktuellen Stand

der Technik. Der Provider steht für den Erfolg bei der Beseitigung von Fehlern nicht ein und

übernimmt insoweit auch keine Garantie. Ein “Fehler” im Sinne dieses Vertrages ist jede vom

Kunden gemeldete Störung, die zur Folge hat, dass die Beschaffenheit und/oder

Funktionsfähigkeit der Software von der Anwenderdokumentation abweicht und

a. sich dies auf deren Gebrauchstauglichkeit mehr als unwesentlich auswirkt oder

b. Korruption von Daten oder Verlust von Daten eintritt, die mit der Software bearbeitet

oder von ihr erzeugt werden.

8.4 Der Provider ist, ohne dass dies einen Einfluss auf die Zahlung der Vergütung hat, nicht zur

Supportleistung verpflichtet, wenn insbesondere folgende Bedingungen vorliegen:

a. bei Fehlern, die auf unzulässigen Änderungen oder Anpassungen der Software beruhen;

b. bei Fehlern, die auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung der Software oder

auf Bedienungsfehlern beruhen;

c. für Software, die von dem Provider:

i. nicht mehr produziert oder unterstützt wird (End-of-Life Status);

ii. zu Testzwecken erstellt wurde und daher eine unfertige Version der

Software darstellt (Beta-Version);

iii. als abschließende Testversion oder als Entwicklungsversion erstellt

wurde,

iv. bei jeglichen Hardwaredefekten beim Kunden;

v. bei Nutzung der Software auf anderen als den in der

Anwenderdokumentation angegebenen zulässigen Hardware- und

Betriebssystemumgebungen;

vi. bei Fehlern, die durch höhere Gewalt oder ähnliche Umstände

entstanden sind;

vii. bei Arbeiten, an der Software, die der Kunde vertragswidrig geändert hat

oder

viii. bei Arbeiten an der Software, die durch andere als der Provider oder

durch nicht durch ihn autorisierte Nachunternehmer technisch gepflegt

wurde, ohne dass jeweils vorher eine schriftliche Zustimmung vom

Provider vorlag.

Falls der Provider solche Leistungen anbietet, sind sie gesondert schriftlich zu vereinbaren und

zu vergüten.

8.5 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen zur Datensicherung, damit die Daten aus den

Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem

Aufwand reproduziert werden können.



§ 9 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

9.1 Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaSDienstleistungen sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von

Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder

Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend

notwendig ist.

9.2 Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS- Dienstleistungen erfolgt täglich. Der

Support der SaaS- Dienstleistungen ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr

gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der SaaS- Dienstleistungen ist nicht mehr

möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 48 Stunden ab Kenntnis

oder Information durch den Kunden. Der Provider wird den Kunden von den Wartungsarbeiten

umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst

kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 48 Stunden

möglich sein sollte, wird der Provider den Kunden davon binnen 72 Stunden unter Angabe von

Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen

ist, per E-Mail verständigen.

9.3 Die Verfügbarkeit der in Ziff. 9.1 und 9.2 vereinbarten Leistungen beträgt 98 % im

Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger

als drei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.



§ 10 Pflichten des Kunden

10.1 Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren

Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit

Dritten verstößt.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der

Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zweck wird der Kunde,

soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.

10.3 Unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung ist der Kunde selbst für

die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS- Dienstleistungen erforderlichen Daten und

Informationen verantwortlich.

10.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder

sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende

Virenschutzprogramme einzusetzen.

10.5 Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung der SaaS-Dienstleistungen selbst eine „User

ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienstleistungen

erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und

Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

10.6 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können

urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Provider hiermit das

Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das

Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu

übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.



§11 Endgeräte

11.1 Sofern gesondert zwischen dem Kunden und dem Provider vereinbart, stellt der Provider

für die Vertragslaufzeit dem Kunden die jeweils vereinbarte Anzahl von Endgeräten für den

jeweils vereinbarten Preis zur Verfügung.

11.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Endgeräte pfleglich und schonend zu behandeln. Die

Endgeräte dürfen ausschließlich zur vertragsgemäßen Nutzung der SaaS Dienstleistungen

verwendet werden.

11.3 Der Provider ist für durch die Endgeräte verursachte Schäden am Kunden oder an Dritten

im Rahmen der daraus folgenden gesetzlichen Produkthaftung des Providers angemessen

haftpflichtversichert. Schäden an den Geräten selbst sind nicht versichert. Unberührt davon

bleibt, dass sich der Provider vorbehält, bei vom Kunden oder von Dritten schuldhaft

verursachten Schäden an den Endgeräten Schadensersatz zu fordern.

11.4 Die Endgeräte sind zur ausschließlichen Nutzung durch den Kunden bestimmt.

Untervermietung ist nicht zulässig.

11.5 Jegliche Mängel an den Endgeräten hat der Kunde dem Provider sofort anzuzeigen. Der

Provider stellt innerhalb von 48 Stunden ab Kenntnisnahme von dem Mangel kostenlos ein

Gerätersatz zur Verfügung.

11.6 Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die Endgeräte auf eigene

Kosten an den Provider zurückzugeben oder zurückzusenden; die Kosten der

Versandversicherung trägt der Kunde. Bei der Rückgabe muss das jeweilige Endgerät in einem

dem Alter, der vertragsgemäßen Verwendung entsprechenden Zustand aufweisen und frei von

Schäden sein.

11.7 Eine Weiternutzung des Endgeräts nach Ablauf der Vertragslaufzeit bedarf einer neuen

Vereinbarung mit dem Provider. Die Absicht der Weiternutzung muss dem Provider einen

Monat vor Beendigung der Vertragslaufzeit schriftlich (Textform ausreichend) angezeigt

werden.



§ 12 Vergütung

12.1 Die Höhe der Vergütung und das Fälligkeitsdatum ergeben sich aus dem Angebot. Die

Vergütung ist von dem Kunden auf das von dem Provider angegebene Konto zu zahlen.

12.2 Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Provider erbrachten Leistungen hat der

Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zahlung schriftlich bei dem Provider. Nach

Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt.



§ 13 Mängelhaftung/Haftung

13.1 Der Provider garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaSDienstleistungen nach den Bestimmungen dieses Vertrages.

13.2 Für den Fall, dass Leistungen des Providers von unberechtigten Dritten unter Verwendung

der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch

anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des

Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder

Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

13.3 Sollte der Kunde Mängel an der Software oder an dem Speicherplatz feststellen, so hat

der Kunde diese dem Provider unverzüglich schriftlich (Textform ausreichend) anzuzeigen.

13.4 Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der

begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte

Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine

Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige

Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Sperre und

dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der

Verdacht entkräftet ist.

13.5 Schadensersatzansprüche gegen den Provider sind unabhängig vom Rechtsgrund

ausgeschlossen, es sei denn, der Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen

haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Provider

nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Provider, seine gesetzlichen

Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Provider haftet

dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden

muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags

bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der

Kunde vertrauen darf.

13.6 Für den Verlust von Daten haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf

beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch

sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt

werden können.

13.7 Für sämtliche durch den Kunden mithilfe der Software übertragenen Inhalte, insbesondere

eingegebene Daten, übernimmt der Provider keine Haftung, weder gegenüber dem Kunden,

noch gegenüber Dritten.

13.8 Der Provider haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus

der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Provider, seine

gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

13.9 Wenn der Provider dem Kunden Endgeräte zur Verfügung stellt, gilt Folgendes: Im Falle

eines Defekts oder wesentlichen Mangels stellt der Provider innerhalb von 48 Stunden ab

Fehleranzeige in Textform einen kostenlosen Ersatz zur Verfügung. Im Gegenzug ist der Kunde

verpflichtet, die Geräte pfleglich zu behandeln. Eventuell anfallende Reparaturkosten, die auf

Vorsatz beruhen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Endgeräte dürfen nur für den

Zugriff auf Kidling und nur für die Testphase genutzt werden. Nach Beendigung der Testphase

ist der Kunde verpflichtet, die Endgeräte in einwandfreiem Zustand an den Anbieter

zurückzugeben.



§ 14 Laufzeit und Kündigung

14.1 Dieses Vertragsverhältnis tritt mit der Annahme des Angebots in Kraft. Die Laufzeit des

Vertrages ergibt sich aus dem Angebot (nachfolgend: „Vertragslaufzeit“). Der Vertrag kann

durch gesonderte Vereinbarung verlängert werden. Eine mehrfache Verlängerung ist zulässig.

14.2 Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde

fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Provider insbesondere berechtigt, wenn

der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die

vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienstleistungen verletzt. Eine

fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und

aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu

beseitigen.

14.3 Die Kündigung bedarf einer Schriftform.



§ 15 Datenschutz / Geheimhaltung

15.1 Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung

und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere

Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden strengstes Stillschweigen zu bewahren und

diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen

unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Providers als

auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen

Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Providers erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird

sich der Provider vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

15.2 Der Provider verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der

Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und

Nachunternehmern eine mit vorstehender Ziff. 15.1 inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

15.3 Sämtliche von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift,

Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung,

Kreditkartennummer) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen der EU-DSGVO

verwerten.



§16 Einwilligung zur Nutzung des Logos einer Kitaeinrichtung zu Werbezwecken

16.1. Der Kunde räumt dem Provider das Recht ein, zu Werbezwecken im Rahmen seiner

gewerblichen Tätigkeit das Kitalogo bzw. den Namen der Kitaeinrichtung (nachstehend:

„Kitalogo“) als Kundenreferenz unentgeltlich und für die Vertragslaufzeit zu verwenden.

16.2. Sofern der Kunde sein Kitalogo digital zur Verfügung stellt (als JPG, PNG oder

Vektorgrafik), ist der Provider berechtigt, dieses auf der Webseite www.quintic.de und

www.kidling.de aufzuführen sowie in Print- und in anderen von den Provider verwendeten

elektronischen Medien und Sozialmedien zu veröffentlichen. Der Provider entscheidet, ob das

Kitalogo verlinkt wird und zur Webseite der Kitaeinrichtung führt. Das Kitalogo wird in dem von

dem Kunden bereitgestellten Farbformat veröffentlicht oder in Graustufen abgebildet. Die

Entscheidung trifft der Provider. Stellt der Kunde kein digitales Kitalogo zur Verfügung, wird der

Provider nur den Namen der Kitaeinrichtung als Kundenreferenz nennen.

16.3. Der Provider versichert, das Kitalogo ausschließlich zu Werbezwecken zu verwenden. Der

Kunde versichert, dass er berechtigt ist, das Kitalogo dem Provider uneingeschränkt zur

Verfügung bzw. zur Verwendung zu stellen.

16.4. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.



§17 Haftungsausschluss

17.1 Der Kunde sichert im Wege eines selbstständigen Garantieversprechens zu, dass sämtliche

Daten betreffend die Eltern bzw. Sorgeberechtigten und/oder Kinder unter Einhaltung

sämtlicher Datenschutzregelungen von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten und/oder Kindern

an den Kunden übermittelt und an den Provider weitergegeben worden sind. Für jegliche

Verletzung dieser datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen den Eltern

bzw. Sorgeberechtigten und/oder Kindern einerseits und dem Kunden andererseits haftet der

Provider nicht.

17.2 Für sämtliche durch den Kunden mithilfe der Software übertragenen Inhalte, insbesondere

eingegebene Daten, übernimmt der Provider keine Haftung, weder gegenüber dem Kunden,

noch gegenüber Dritten.

§ 18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

18.1 Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts

Anwendung.

18.2 Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin



§ 19 Sonstiges

19.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze

dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich

vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.

19.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die

Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine

wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am

nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.

19.3 Das Angebot sowie sämtliche Anlagen sind Bestandteil des Vertrags. Die vorstehenden

Bestimmungen geben die Vereinbarungen zwischen den Parteien im Hinblick auf den

Vertragsgegenstand abschließend und vollständig wieder.



Stand: 01. Februar 2022